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1779–1839
Gottfried Weber, heute vor allem als Musiktheoretiker und Autor des dreibändigen Versuch einer geordneten Theorie
der Tonsetzkunst (1817–21) bekannt, trat nach Abschluss seines Jurastudiums auch als Komponist hervor, solange seine
zunehmenden beruflichen Verpflichtungen ihm die nötige Zeit dafür ließen – seit 1814 war Weber Richter in Mainz, 1818 ging
er als Hofgerichtsrat nach Darmstadt, wo er später zum Generalstaatsprokurator am Cassationsgericht aufstieg.
Wie sein Namensvetter Carl Maria von Weber, mit dem er zwar gut befreundet, aber nicht
verwandt war, sah Gottfried Weber in seinen Kammermusikwerken und Liedern immer wieder eine Gitarre vor, so bereits in seinen
Variationen für die Guitarre mit Begleitung von Flöte oder Violoncell, Erstes Werk, deren Thema unverkennbar die heute
als Volkslied Gestern Abend war Vetter Michel da überlieferte Melodie ist.
Weber benennt sein Variationsthema aber weder bei diesem, noch überhaupt bei irgendeinem Namen, was darauf hindeutet,
dass die Melodie zur Entstehungszeit – vermutlich um 1805 – noch nicht exklusiv mit dem später kanonischen Text verbunden war,
sondern als populäre Tanz- oder Gebrauchsmelodie kursierte, womöglich dabei auch als Gassenhauer mit wechselnden, vielleicht
improvisierten Texten gesungen wurde. Zwar erwähnt schon Goethe in einer Strophe seines Spottgedichtes Musen und Grazien
in der Mark (1796) den späteren Liedtitel als eine offensichtlich populäre Phrase – von dem heute bekannten, an diese
Redewendung anknüpfenden Liedtext ist hier jedoch sicher noch nicht die Rede:
Laßt den Witzling uns besticheln!
Glücklich! wenn ein deutscher Mann,
Seinem Freunde, Vetter Micheln,
Guten Abend bieten kann.
Wie ist der Gedanke labend!
Solch ein Edler bleibt uns nah!
Immer sagt man: gestern Abend
War doch Vetter Michel da.
Jedenfalls war es zu Webers Zeit schon aus kommerziellen Gründen eigentlich Usus, aktuelle Modethemen – wie Malbrough s’en
va-t-en guerre oder Nel cor più non mi sento – bei Musikdrucken verkaufsfördernd beim Namen zu nennen. Es ist
äußerst unwahrscheinlich, dass der Komponist dies in seiner allerersten Veröffentlichung, seinem Markteintritt sozusagen,
unterlassen hätte, sofern die Melodie damals bereits den Text gehabt hätte, der seit der Mitte des 19. Jahrhunderts durch
Ludwig Erks Volksliedersammlungen tradiert wurde.
Webers Variationen sind seiner künftigen Frau, „dem Fräulein Therese von Edel“, gewidmet, die er am 13. Februar 1806 heiratet
und die kurz nach der Geburt eines Sohnes schon im August 1808, gerade 22-⁠jährig, stirbt. Er nennt sie in dieser Widmung noch
bei ihrem Mädchennamen, die Komposition wird also vor 1806 entstanden sein. Wir wissen sonst nichts über die Entstehungs- und
mögliche private Vorgeschichte des Werkes – aber man stellt sich die beiden gerne beim gemeinsamen häuslichen Musizieren vor,
den jungen Gottfried am Violoncello mit der noch jüngeren Therese und ihrer Gitarre.
Die Noten waren außerordentlich lange im Handel. 1807 erscheint Webers Erstling bei Breitkopf & Härtel in Leipzig. Zehn Jahre später,
um 1817/18, werden die Variationen nachgedruckt, ausdrücklich als „Ersten Werkes 2te Auflage“, dieses Mal aber laut
Titelblatt von Schott in Mainz, mit dem Weber durch die geografische Nähe inzwischen gut im Geschäft ist. Auf der Rückseite
der Cellostimme annonciert der Verlag eng bedruckt siebzehn zum Teil große Kompositionen – „Folgende neuere Werke von Gottfried
Weber sind in der Hofmusikhandlung von B. Schott in Mainz, und durch jede solide Musik- und Buchhandlung zu haben.“ –,
wobei nicht nur eigene Ausgaben aufgeführt sind, sondern auch solche anderer Verleger wie Simrock oder Gombart; auch die
vorliegenden Variationen selbst stehen dort, und zwar ausdrücklich mit Verweis auf Breitkopf: „Thema mit Variat. f. Guit.
u. Vcll. od. Flöte, Op. 1. Leipz. B. u. Härtel, 8 Gr. Mainz Hofmus. Handl. 36 kr.“
So weit, so klar. Aber dann wird es etwas rätselhaft. Dasselbe Werk wurde nämlich auch in Paris bei Richault als Variations
Pour Guitare et Violoncelle ou Flûte, Œuv. 2. veröffentlicht, und zwar der niedrigen Plattennummer 243.R. zufolge vermutlich
bereits etwa 1810–12, also vor der zweiten Auflage bei Schott und in den frühen Jahren von Richaults Tätigkeit.
Geänderte oder auch doppelt vergebene Opusnummern sind im frühen 19. Jahrhundert ein immer wieder anzutreffendes
Phänomen, für das es unterschiedliche Gründe geben konnte. Es bleibt im Falle Weber der Phantasie überlassen, was
dahinterstecken mag. Hat Weber selbst seinen Erstling mit oder ohne Wissen von Breitkopf in Paris ein zweites Mal herausgebracht?
Wahrscheinlicher ist, dass Richault eine Lizenz von Breitkopf erworben hat, so wie er von Beginn an systematisch fremde Bestände
akquiriert hat, um seinen jungen Verlag mit Ausgaben auszustatten. Der Grund für die Änderung der Nummer bleibt aber unklar. Sollte
es für das Pariser Publikum nicht nach dem Werk eines Anfängers aussehen? Oder wünschte einer der beteiligten Verleger oder gar der
komponierende Jurist Weber dadurch zu verbergen, dass es sich bei der Pariser Ausgabe um das bereits publizierte Opus 1 handelt?
Es ist jedenfalls kein anderes Opus 2 von Weber bekannt, und die editorische Verschleierung war so erfolgreich, dass bis heute
die Identität von Opus 1 und 2 in der Musikwissenschaft unbemerkt geblieben ist. In der Enzyklopädie Die Musik in Geschichte und
Gegenwart wird Opus 2 (im Gegensatz zu Opus 1) von Arno Lemke 1968 als „unauffindbar“ bezeichnet, eine Zuschreibung,
die sich dann über mehrere Wiederverwendungen seines Werkverzeichnisses in diversen Publikationen bis in die MGG Online
sowie den Wikipedia-Artikel zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Textes (2026) gehalten hat. Dabei schlummern die Noten in
einer historischen Ausgabe seit vermutlich 1935 ganz einfach in der Musikbibliothek der Münchner Stadtbibliothek, und inzwischen
sind sowohl die Schott- als auch die Richault-Ausgabe sogar online bei IMSLP zu finden (wo es übrigens irgendjemandem aufgefallen
ist, dass es um dieselbe Komposition geht, denn beide finden sich da bei Variations in C major, Op. 1).
Gerade die „unauffindbare“ Richault-Ausgabe als Opus 2 zeigt uns nun aber, wie außerordentlich lange dieses Duo im Handel war. Während
die Plattennummer eine Veröffentlichung etwa 1810–12 belegt, wurde das aus der Sammlung der Gitarristin Vahdah Olcott-Bickford
stammende, bei IMSLP einsehbare Exemplar deutlich später gedruckt: Die im Impressum „Chez Richault, (Simon), Editeur de Musique, Boulevard
Poissonniere, No. 16.“ genannte Adresse ist, wie man an der kleineren Schrift erkennt, eine nachträgliche Änderung, und Richault
residierte dort erst von 1825 bis 1841.
Die Praxis, veraltete Angaben aus Partien der Kupferplatten zu entfernen und durch aktualisierte zu ersetzen, war durchaus üblich
und begegnet uns gleich noch einmal beim Münchner Exemplar, das bei meiner unten verlinkten Aufnahme aus dem Jahr 2001 auf dem Notenpult
stand. Es handelt sich um einen noch weit späteren Nachdruck, zwar immer noch von denselben Platten mit der Nummer 243.R., aber mit weiter
überarbeitetem Titelblatt, nun auch mit geändertem Preis sowie mit dem neuen Impressum: „Paris, Costallat & Cie. Editeurs, 15,
Chaussée d’Antin et Bould. Haussmann, 40.“
Das 1894 gegründete Unternehmen Éditions Costallat et Cie übernahm 1898 Richaults Bestand und damit auch Webers Variationen.
Die angegebene Adresse legt einen Nachdruck zwischen 1898 und 1905 nahe – hundert Jahre also nach der Entstehung dieses womöglich durch
eine romantische und wohl auch musikalische Liaison inspirierten kleinen Kammermusikwerks, lange nach dem Tod des Komponisten und
noch länger nach dem der Widmungsträgerin.
Andreas Grün
Variationen für Violoncello und Gitarre (SoundCloud)